AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Transport- und Kurierdienstleistungen
t-xpress
Kirchbergstrasse 15, 74541 Vellberg
nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Transport-, Kurier- und Beförderungsleistungen des Auftragnehmers im gewerblichen Verkehr gegen Entgelt.
- Die Leistungen erfolgen ausschließlich mit Kleintransporter/Fahrzeugkombinationen im zulässigen Rahmen.
- Die AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Vertragsgegenstand
- Gegenstand ist die gewerbliche Beförderung von Gütern innerhalb Deutschlands und europaweit.
- Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag, Angebot oder Transportauftrag.
- Zusatzleistungen wie Ein- und Ausladen, Trageservice, Terminlieferung, Expressfahrten, Wartezeiten oder Sonderbehandlungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
- Auftragsannahme
- Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher, textförmlicher oder elektronischer Bestätigung des Auftragnehmers zustande.
- Angaben zu Laufzeiten, Zustellterminen oder Ankunftszeiten sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt, unverbindliche Richtwerte.
- Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen, insbesondere Abholort, Zustellort, Ladehilfen, Maße, Gewicht, Warenart, Gefahrgutstatus und besondere Behandlungserfordernisse.
- Beförderungsgut
- Der Auftraggeber versichert, dass das Transportgut transportfähig, ordnungsgemäß verpackt und für den vorgesehenen Transport geeignet ist.
- Der Auftraggeber darf keine Güter übergeben, deren Beförderung gesetzlich verboten ist oder deren Transport besondere Genehmigungen, Kennzeichnungen oder Sicherheitsmaßnahmen erfordert, sofern dies nicht ausdrücklich vorab vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Sendungen abzulehnen, wenn Zweifel an der Transportfähigkeit, der rechtlichen Zulässigkeit oder der Sicherheit bestehen.
- Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat das Gut transportgerecht zu verpacken und zu kennzeichnen.
- Er hat Lade- und Entladeorte zugänglich zu halten und erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen.
- Wartezeiten, Verzögerungen oder Mehraufwand, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten.
- Der Auftraggeber haftet für Schäden, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben entstehen.
- Vergütung
- Es gilt die im Angebot, Preisblatt oder Transportauftrag vereinbarte Vergütung.
- Zusatzkosten, insbesondere Maut, Fährkosten, Parkgebühren, Wartezeiten, Mehraufwand, Nachtzuschläge, Wochenendzuschläge oder zusätzliche Stopps, werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
- Beladung und Entladung
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt Be- und Entladung durch den Auftraggeber.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Mitwirkung des Auftraggebers oder dessen Hilfspersonen zur Ladungssicherung zu verlangen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich ist.
- Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für ordnungsgemäße Verpackung, Palettierung und Standsicherheit des Gutes, soweit der Auftragnehmer keine Verpackungs- oder Verladeleistung übernommen hat.
- Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Verlust oder Beschädigung des Gutes sowie für Verspätungsschäden, soweit anwendbar.
- Im grenzüberschreitenden Verkehr gilt zusätzlich das CMR, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf die jeweils zwingenden gesetzlichen Haftungshöchstbeträge beschränkt; im internationalen Straßengüterverkehr regelmäßig auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht bei Güterschäden.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei zwingend gesetzlich geregelten Haftungstatbeständen.
- Haftungsausschlüsse und -begrenzungen
- Keine Haftung besteht, soweit der Schaden auf fehlerhafte Verpackung, unzureichende Kennzeichnung, unvollständige Angaben, Materialmängel des Gutes oder Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen ist.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Grenzverzögerungen, Verkehrsstörungen oder sonstige außerhalb seines Einflussbereichs liegende Ereignisse, soweit gesetzlich zulässig.
- Für besonders wertvolle Güter, Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, Kunstgegenstände oder verderbliche Ware besteht eine Beförderung nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung.
- Rüge- und Anzeigepflichten
- Offensichtliche Schäden sind bei Ablieferung unverzüglich auf den Frachtpapieren zu vermerken und dem Auftragnehmer anzuzeigen.
- Verdeckte Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb der gesetzlich geltenden Fristen, schriftlich mitzuteilen.
- Unterbleibt eine fristgerechte Anzeige, können daraus rechtliche Nachteile entstehen, soweit gesetzlich vorgesehen.
- Lieferhindernisse
- Ist die Zustellung aus Gründen nicht möglich, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer das Gut auf Kosten des Auftraggebers zwischenlagern, zurücktransportieren oder anderweitig sichern.
- Zusätzliche Kosten durch Fehladressierung, Annahmeverweigerung oder fehlende Empfangsbereitschaft trägt der Auftraggeber.
- Verjährung
Ansprüche aus dem Transportvertrag verjähren nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
- Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung, Abrechnung und Kommunikation im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Berücksichtigung zwingender internationaler Vorschriften, insbesondere der CMR bei grenzüberschreitenden Straßentransporten.
- Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
